Am 24. September wurde dem Verein Rebellisches Musikfestival, der zuvor über längere Zeit verhandelte und mündlich zugesagte Platz im Nienhauser Park für das Rebellische Musikfestival 2020 verweigert. Dazu schreibt Gottfried Schweitzer für den Vorstand des Vereins Rebellisches Musikfestival:
Dies geschah durch Absage durch den Geschäftsführer der Freizeitgesellschaft Ruhr, Jürgen Hecht. Gegen diesen antidemokratischen Akt der politischen Willkür und der Unterdrückung protestieren wir entschieden!
Schon dreimal fand das „Rebellische Musikfestival“ sehr erfolgreich an Pfingsten im Thüringer Wald statt. Jedes Mal musste es im Vorfeld gegen einige ebenso klägliche wie erfolglose antikommunistisch motivierte Querschläger durchgesetzt werden. Denn das Festival ist etwas Besonderes: Es ist selbstorganisiert mit Hunderten von Helfer*innen, Tausenden von Besucher*innen; es ist antifaschistisch und international. In Deutschland und international bekannte Bands begeistern jedes Mal die vorwiegend jugendlichen Besucher*innen. 2020 wird das Festival sicher auch mit im Zeichen der Fridays-for-Future-Bewegung stehen.
An Pfingsten 2020 will der Verein es jetzt zum ersten Mal in Gelsenkirchen durchführen. Besonders geeignet dafür ist der Nienhauser Park in Gelsenkirchen-Feldmark. Im Dezember 2018 stimmten die betroffenen Ämter der Stadt Gelsenkirchen grundsätzlich dem Konzept des Festivals zu. Nachdem im Sommer diesen Jahres abgesichert war, dass auf dem geplanten Festival-Gelände keine Baumaßnahmen im Rahmen der Revierpark-Erneuerungen stattfinden, besprachen Vertreter des Vereins schriftlich und vor Ort die Rahmenbedingungen für die Durchführung. Doch offensichtlich liefen im Hintergrund bereits wieder die Störmanöver.
Am 12. September legte die Freizeitgesellschaft einen geradezu abstrusen Vertragsentwurf vor. Wohl wissend, dass es sich um ein antifaschistisches, antirassistisches und internationalistisches Festival handelt, sollte in dem von der Freizeitgesellschaft vorgelegten Vertrag doch tatsächlich – sogar grundgesetzwidrig – jegliche politische Äußerung untersagt werden: „Sämtliche Bekundungen, die einen politischen oder religiösen Hintergrund haben, sind auf den Flächen der Verpächterin untersagt.“ (Hervorhebung vom Unterzeichner). Netterweise war im Vertragsentwurf auch gleich vorgesehen, dass bei Verstößen gegen diese Regelung pro Verstoß eine Vertragsstrafe von 1.000 Euro erhoben würde.
Selbstverständlich verlangte der Verein die Streichung dieser Sätze. Ansonsten waren wir mit dem Vertragsentwurf einverstanden. Der Verein schrieb dazu: „Ein rebellisches und antifaschistisches Musikfestival kann niemals unpolitisch sein, desgleichen ist der Kampf zur Rettung der Umwelt ebenso wie jedes gesellschaftliche Thema immer auch eine politische Frage“.
Jetzt, am 24. September, erklärte Herr Hecht, dass er wegen dieser Änderung den Vertrag nicht unterschreiben werde. Neben einigen unhaltbaren Einwänden kam er zum Kern: Er wolle keine Rebellion in Gelsenkirchen, und deutete zahlreiche Interventionen verschiedener Stellen an. Das kann kein fortschrittlicher und demokratischer Mensch, erst recht kein rebellischer Jugendlicher, hinnehmen!
Wir fordern die sofortige Unterzeichung des Vertragsentwurfs entsprechend der zuvor getroffenen einvernehmlichen Klärungen. Des Rebellische Musikfestival 2020 soll im Nienhauser Park stattfinden!