PM: Eilantrag gegen die grundgesetzwidrige Zensur des Rebellischen Musikfestivals 2020

pm_eilantrag09.10.2019 // Pressemitteilung

Der Verein Rebellisches Musikfestival e.V. bekräftigt seine klare Zielsetzung:
„Das Rebellische Musikfestival 2020 wird in Gelsenkirchen stattfinden!“
Dazu wurde am 7.10.2019 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine einstweilige
Anordnung beantragt gegen die abstrus begründete Platzverweigerung durch den
Geschäftsführer der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH, Herrn Jürgen Hecht.

In ihr werden 1. die Ruhrgebietsstädte, die alle Gesellschafter der GmbH sind, aufgefordert, dafür zu sorgen, dass „das Rebellische Musikfestival Pfingsten 2020 im Nienhauser Park“ in Gelsenkirchen „stattfinden“ kann, und 2., „dass es die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr GmbH unterlässt, in den Pachtvertrag (…) eine Verpflichtung aufzunehmen, wonach sämtliche Bekundungen mit politischem und/oder religiösem Inhalt (…) untersagt sind“. Gottfried Schweitzer und Jonas Dachner vom Verein Rebellisches Musikfestival e.V. erklären
dazu: „Schon dreimal fand das „Rebellische Musikfestival“ sehr erfolgreich im Thüringer Wald statt. Selbstorganisiert mit Hunderten von Helfer*innen, Tausenden von Besucher*innen, es ist antifaschistisch und international. Die ca. 50 Gruppen, die jedesmal auftraten, von bekannten internationalen Bands bis zu Newcomern, begeisterten die meist jugendlichen Besucher. Es ist im ureigensten Interesse gerade der Städte im Ruhrgebiet, solche antifaschistischen Signale zu fördern. Proteste gegen Rassismus sind hier nicht nur Ehrensache von vielen
Jugendlichen, großen Fußball-Fangruppen, sondern auch dem Großteil der Bevölkerung.“ Der Verein protestiert aufs Entschiedenste gegen den Versuch, eine politische Zensur auszuüben. Die gewünschte Auflage „wonach sämtliche Bekundungen mit politischem und/oder religiösem Inhalt oder Hintergrund auf der verpachteten Fläche untersagt“ sein sollen – und das bei einem antifaschistischen Festival – verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz: Gegen Artikel 5, der die politische Meinungsfreiheit garantiert („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“), wie auch gegen Artikel 8, der das Recht für die Durchführung von politischen Veranstaltungen absichert („Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“).
Zu seinen Motiven hatte Herr Hecht geäußert, er habe nicht gern, dass in Gelsenkirchen „die Rebellion organisiert wird“. Ob ihm die rebellischen Jugendlichen von fridays-for-future, aus der antifaschistischen Bewegung oder der Flüchtlingssolidarität diesen Wunsch erfüllen?
Wir fordern alle demokratischen Personen und Organisationen auf, diesen Versuch einer politischen Zensur bekannt zu machen und uns im Kampf dagegen zu unterstützen.

Erklärungen bitten wir zu senden an: info@rebellischesfestival.de

Mit freundlichen rebellischen Grüßen
Gottfried Schweitzer und Jonas Dachner