»Politische Äußerungen dürfen nicht verboten werden« Interview der „Junge Welt“ mit Jonas

jw-interview-grafikDie Tageszeitung „Junge Welt“ hat mit Jonas Dachner vom Team des Rebellischen Musikfestivals ein Gespräch zu der Platzverweigerung für das Festival 2020 geführt. Wir dokumentieren hier Auszüge. Das ganze Interview gibt es hier zu lesen: https://www.jungewelt.de/artikel/365112.rebellisches-musikfestival-politische-%C3%A4u%C3%9Ferungen-d%C3%BCrfen-nicht-verboten-werden.html

Das »Rebellische Musikfestival« fand bereits dreimal zu Pfingsten im Thüringer Wald statt. Nun gibt es Ärger wegen des Austragungsortes im nächsten Jahr. Was zeichnet dieses Festival aus?

Tausende Musikbegeisterte erleben bei einer guten Mischung aus international bekannten Bands und regionalen Newcomern antifaschistische Kultur. Infopoints zu Themen wie Internationalismus oder Frauen- und Mädchenrechte laden zum Gespräch und Mitmachen ein. 2020 wird das selbstorganisierte Festival auch im Zeichen der »Fridays for Future«-Bewegung stehen.

Wird ein Festival zu einem »rebellischen«, wenn ein bisschen politische Begleitmusik aufgeführt wird?

Bei uns steht nicht nur »rebellisch« drauf – da steckt auch Rebellion drin. Ein Festival sollte dazu beitragen, die Welt zu verändern, anstatt ihr nur für ein paar Tage zu entfliehen. Deswegen haben bei uns Drogen und Sexismus nichts zu suchen. Mit den Festivals 2014 und 2016 protestierten wir gegen Neonazikonzerte. 2018 trat die bekannte revolutionäre Band »Grup Yorum« aus der Türkei auf. Bundesinnenministerium und Verfassungsschutz nahmen dies zum Vorwand, das Festival zu verbieten. Wir haben das in ganz Thüringen bekanntgemacht und schließlich vor Gericht gewonnen. Das Festival wurde dann zu einer richtigen Siegesfeier.

Die »Freizeitgesellschaft Ruhr«, der Betreiber des Platzes im Nienhauser Park, legt Ihnen nun aber Steine in den Weg. Worum geht es dabei?

Am 24. September wurde uns der Platz im Nienhauser Park für 2020 durch Jürgen Hecht, den Geschäftsführer der Freizeitgesellschaft, verweigert. Im Vertragsentwurf steht: »Sämtliche Bekundungen, die einen politischen oder religiösen Hintergrund haben, sind auf den Flächen der Verpächterin untersagt.« Das widerspricht aber dem Grundgesetz! Wir wollten den Teil streichen, woraufhin Herr Hecht sich weigerte, den Vertrag zu unterschreiben. Im Kern hat er am Telefon zugegeben, dass er keine »Rebellion in Gelsenkirchen« wolle.

Hätten Sie einen Ausweichort?

Rebellisch heißt auch, dass wir nicht so leicht aufgeben. Das Festival 2020 findet im Nienhauser Park in Gelsenkirchen-Feldmark statt!